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   VG Chemnitz, 30.10.2013 - 2 K 619/08   

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VG Chemnitz, 30.10.2013 - 2 K 619/08 (https://dejure.org/2013,62700)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 30.10.2013 - 2 K 619/08 (https://dejure.org/2013,62700)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 30. Oktober 2013 - 2 K 619/08 (https://dejure.org/2013,62700)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 82-IV-15
    Mit seiner am 30. Juli 2015 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Chemnitz vom 30. Oktober 2013 (2 K 619/08) sowie die Beschlüsse des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 31. März 2015 (4 A 8/14) und vom 2. Juli 2015 (4 A 202/15).

    1. Soweit sich der Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 31. März 2015 (4 A 8/14) und das Urteil des Verwaltungsgerichtes Chemnitz vom 30. Oktober 2013 (2 K 619/08) wendet, entspricht die Verfassungsbeschwerde nicht den Begründungsanforderungen des Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 27 Abs. 1 und § 28 SächsVerfGHG.

  • OVG Sachsen, 31.03.2015 - 4 A 8/14

    Wasserentnahmeabgabe, Verzinsung

    Ausfertigung Az.: 4 A 8/14 2 K 619/08.

    Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 30. Oktober 2013 - 2 K 619/08 - zuzulassen, wird abgelehnt.

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